AGB – Seite 3

02. Oktober 2015  |  



11.
Rücktritt

11.1
Bis zum Versand der Ware ist BERGER berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern sich der Kunde in nicht unerheblichem Maße vertragswidrig verhält, sich dessen Vermögenslage wesentlich verschlechtert oder sofern sich die dem Vertrag zugrunde gelegten Verhältnisse wesentlich verändern.

12.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

12.1
Die Vertragsparteien vereinbaren den Sitz von BERGER alsGerichtsstand und Erfüllungsort für den Fall, dass

  • die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind;
  • eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat;
  • der im Klagewege in Anspruch zu nehmende Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

12.2
Der gesetzlich geregelte Gerichtsstand für die Einleitung eines Mahnverfahrens bleibt von der Regelung gemäß Ziffer 12.1. unberührt.

12.3
Für die Rechtsbeziehungen von BERGER zu Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980 (UN-Kaufrecht) und unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts.

13.
Schlussbestimmungen

13.1
BERGER ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehungen oder in Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Kunden, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, unter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

13.2
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte des Vertrages mit dem Kunden berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gültige Bestimmung, die in den wirtschaftlichen Auswirkungen der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


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